Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Pfarrkirchen
in der Kanzlei Weiß und Kollegen
Im Verwaltungsrecht geht es um alle Konflikte zwischen Bürgern und Unternehmen auf der einen Seite und öffentlicher Verwaltung auf der anderen Seite, also Staat und Kommunen. Verwaltungsrechtlich bearbeitet werden unter anderem Anliegen im Schulrecht, bei der Zulassung zum Studium und der Studienplatzvergabe, im Baurecht und im Baunachbarrecht, Umweltrecht, Fluglärmschutz, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Versammlungsrecht, Demonstrationsrecht und viele mehr.
Stadtplatz 19, 84347 Pfarrkirchen
Tel.: 08561 2386-0
Fax: 08561 2386-23
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Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
Darüber hinaus gibt es beim Verwaltungsrecht den allgemeinen und den besonderen Bereich: Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt sämtliche Vorgänge, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten. Dazu gehören das Verwaltungsvollstreckungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Gebührenrecht und das Verwaltungszustellungsrecht. Im besonderen Verfahrensrecht sind alle Regeln für ganz spezielle Verwaltungsbereiche enthalten: zum Beispiel das Beamtenrecht, das Polizeirecht, das Baurecht und das Gewerberecht.
Gerne sind wir als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Pfarrkirchen für Sie da
Klagen im Verwaltungsrecht werden vor den jeweils zuständigen Gerichten des Verwaltungsgerichts erhoben. Vor einem Verfahren ist es wichtig, dass Widerspruchs- und Klagefristen eingehalten werden. Eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung muss daher stets zügig bearbeitet werden, grundsätzlich jeweils innerhalb eines Monats ab Zustellung eines Bescheides. Wir erstellen eine notwendige Anfechtungsklage gegen einen Bescheid oder streben eine einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs an.
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen
Sie haben Fragen oder ein Anliegen, das zum Verwaltungsrecht gehört? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns in unserer Kanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen an und vereinbaren Sie einen Termin!