Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Kanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst sowohl Vergehen zum Beispiel im verkehrsrechtlichen Bereich, als auch Fälle, die das Strafrecht betreffen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf diesen Rechtsgebieten diskret und fachkundig.
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Vergehen im Ordnungswidrigkeitenrecht – meistens ist eine Geldbuße fällig
Eine Ordnungswidrigkeit wiegt nicht so schwer wie eine Straftat. Sie wird daher in der Regel mit einer Geldbuße geahndet. Wie hoch die Summe ausfällt, ist in den Bußgeldvorschriften und im Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten geregelt. Die Bemessung wird individuell für den konkreten Fall festgelegt. Die Bemessungsgrundlage sind die Schwere des Verstoßes, welcher Vorwurf sich an den Betroffenen richtet und dessen persönlicher Hintergrund. Für die Bemessung der Geldbuße wird zudem das Gehalt des Täters zugrunde gelegt.
Vorwurf in Sachen Strafrecht – wenden Sie sich möglichst frühzeitig an uns
Falls Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, ist das so gut wie immer eine belastende, wenn nicht gar existenzbedrohende Situation. Sie werden eventuell konfrontiert mit einer Beschlagnahme, einer Durchsuchung oder sogar der Anordnung von Untersuchungshaft. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an uns! Nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeit, ein faires Verfahren zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen als Rechtsbeistand auch schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung umfassend!
Das Strafrecht teilt sich in zwei Bereiche auf, es gibt das materielle und das formelle Strafrecht. Das materielle Strafrecht umfasst alle Vorschriften, die den Rahmen dafür festlegen, was in unserer Gesellschaft geahndet werden soll. Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB). Im formellen Strafrecht sind alle Vorschriften festgelegt, die den Ablauf eines Strafverfahrens vorgeben. Hier ist die Strafprozessordnung (StPO) die Grundlage.
Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht? Wir sind gerne persönlich für Sie da: Hier erreichen Sie unsere Mitarbeiter in unserer Rechtsanwaltskanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen.