Bau- und Architektenrecht
mit der Kanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen
Wir beraten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen umfassend zum Bau- und Architektenrecht – kontaktieren Sie uns!
Stadtplatz 19, 84347 Pfarrkirchen
Tel.: 08561 2386-0
Fax: 08561 2386-23
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Baurecht
Das Baurecht teilt sich in einen privaten und öffentlichen Bereich. Öffentliches Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die im Interesse der Allgemeinheit liegen: angefangen von der Auftragsvergabe bis zum Regelwerk der allgemeinen Vertragsbedingungen. Im privaten Baurecht sind alle privatrechtlichen Normen und Gesetze verankert, wenn es ums Bauen geht.
Architektenrecht
Das Architektenrecht ist stark verknüpft mit dem privaten Baurecht. Es beschreibt die Rechte und Pflichten des Architekten bei den Tätigkeiten, die sein Auftrag beinhaltet. Das Architektenrecht ist die Grundlage des bei jedem Bauauftrag ausgehandelten Architektenvertrages, der über vereinbarte Planungsleistungen, Objektüberwachung und die Baubetreuung Auskunft gibt.
Rechte und Pflichten rund ums Bauen – wir sind mit unserer Kanzlei für Sie da!
Kommen Sie gerne als Bauherr zu uns, wenn Sie einen Auftrag für eine Bauleistung vergeben möchten. Und auch, falls Sie als Unternehmer einen Auftrag für eine Bauleistung annehmen möchten. Wir unterstützen Sie rechtlich jederzeit gründlich und individuell!
Darüber hinaus beraten wir Sie unter anderem zur Gestaltung eines Bauvertrages oder eines Architektenvertrages, wenn es um Mängel an einer Bauleistung geht, rund um Baugenehmigungen (Erteilung derselben, Widerspruch oder Klage dagegen) und vieles mehr.
Lassen Sie uns persönlich über Ihr ganz konkretes Anliegen im Bau- und Architektenrecht sprechen – vereinbaren Sie einen Termin beim Team unserer Rechtsanwaltskanzlei Weiß und Kollegen in Pfarrkirchen.